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   OVG Niedersachsen, 29.11.1995 - 9 L 1088/94   

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OVG Niedersachsen, 29.11.1995 - 9 L 1088/94 (https://dejure.org/1995,7767)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.11.1995 - 9 L 1088/94 (https://dejure.org/1995,7767)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. November 1995 - 9 L 1088/94 (https://dejure.org/1995,7767)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Straßenbau; Ausbaubeitrag; Verkehrsberuhigter Bereich; Eigenständige öffentliche Einrichtung; Verbessernde Maßnahme; Beitragsrelevanter Vorteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenbau; Ausbaubeitrag; Verkehrsberuhigter Bereich; Eigenständige öffentliche Einrichtung; Verbessernde Maßnahme; Beitragsrelevanter Vorteil

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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2017 - 9 LC 180/15

    Beitragspflicht; Beitragstatbestand; Entstehen; Gebrauchswert; Grundstück;

    Eine solche ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 11.7.2007 - 9 LC 262/04 - Rn. 36 in juris, vom 7.9.1999 - 9 L 393/99 - OVGE MüLü 48, 426 = NdsVBl 2000, 66 = KStZ 2000, 74 = NVwZ-RR 2000, 381, vom 13.8.1996 - 9 L 774/94, 9 L 7684/94 - und vom 29.11.1995 - 9 L 1088/94 -) gegeben, wenn die Benutzbarkeit der Straße positiv beeinflusst worden, die Straße also im Blick auf ihre Funktionen besser benutzbar geworden ist.
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 9 ME 45/04

    Straßenrechtliche Gewichtung und Einstufung von Straßen; Einstufung bei

    So hat er Verkehrsanlagen, die unterschiedlichen Funktionen dienen, nie als eine öffentliche Einrichtung angesehen (vgl. bereits Beschl. v. 6.11.1989 - 9 M 645/89 - siehe ferner Urt. v. 17.2.1993 - 9 L 2066/92 - für eine Fußgängerzone und eine Fahrstraße; Urt. v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - NSt-N 1996, 299 sowie v. 10.3.1998 - 9 L 2841/96 - NdsVBl 1998, 260 = NSt-N 1998, 327 jeweils für eine verkehrberuhigt ausgebaute Mischfläche und eine herkömmlich ausgebaute Straße).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 262/04

    Vergrößerung des Stauvolumens für anfallendes Niederschlagswasser ; Erhebung von

    Eine solche liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 7.9.1999 - 9 L 393/99 - OVGE MüLü 48, 426 = NdsVBl 2000, 66 = KStZ 2000, 74 = NVwZ-RR 2000, 381; vom 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - und vom 13.8.1996 - 9 L 774/94 u. 9 L 7684/94 -) vor, wenn die Benutzbarkeit der Straße positiv beeinflusst worden, die Straße also im Blick auf ihre Funktionen besser benutzbar geworden ist.
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00

    Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger;

    Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats können Verkehrsanlagen, die unterschiedlichen Funktionen dienen, nicht eine einheitliche öffentliche Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 NKAG bilden (so z.B. für eine verkehrsberuhigt ausgebaute Mischfläche und eine herkömmlich ausgebaute Straße, Urt. v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - NSt-N 1996, 299 sowie vom 10.3.1998 - 9 L 2841/96 - NdsVBl 1998, 260 = NSt-N 1998, 327; für eine Durchgangsstraße und eine Stichstraße, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - NSt-N 1998, 196 = NdsVBl 1998, 241 = NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99

    Beitragsfähige Verbesserung durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung;

    Eine solche liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - und vom 13.8.1996 - 9 L 774/94 u. 9 L 7684/94 -) vor, wenn die Benutzbarkeit der Straße positiv beeinflusst worden, die Straße also im Blick auf ihre Funktionen besser benutzbar geworden ist.
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Begriff der Verbesserung

    Ist die öffentliche Einrichtung nach Durchführung des Ausbaus besser geeignet, der ihr von der Gemeinde (neu) zugewiesenen Zweckbestimmung und Funktion Rechnung zu tragen, wirkt sich also der neue Zustand der Einrichtung auf deren ihr aktuell beigemessenen bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit günstiger aus als der alte Zustand, so liegt darin die eine Beitragserhebung rechtfertigende Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - NStN 1996, 299; siehe ferner Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnrn. 302 und 310 unter Bezugnahme auf OVG Schleswig, Beschl. v. 10.10.1995 - 2 M 30/95 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 9 L 3193/00

    Asphaltdecke; Erneuerung; Fahrbahn; Fahrbahndecke; Straße; Straßenausbaubeitrag;

    Der Beitragstatbestand der Verbesserung einer öffentlichen (Teil-)Einrichtung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - NSt-N 1996, 299; v. 13.8.1996 - 9 L 7684/94 - NSt-N 1997, 120 = OVGE 46, 424 u. v. 7.9.1999 - 9 L 393/99 - NdsVBl 2000, 66 = KStZ 2000, 74 = NVwZ-RR 2000, 381) erfüllt, wenn die Benutzbarkeit der Straße durch eine Ausbaumaßnahme positiv beeinflusst worden, die Straße also im Hinblick auf ihre Funktionen besser benutzbar geworden ist.
  • VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17

    Straßenausbaubeitrag - Abgrenzung Anliegerstraße/Haupterschließungsstraße

    Genauso wie im Umbau einer Straße oder eines Platzes in einen verkehrsberuhigten Bereich oder in eine Fußgängerzone eine Verbesserung liegt, weil die Gemeinde die Funktion der betreffenden Anlage ändert und diese in ihrem noch bestehenden Zustand nicht geeignet ist, der neuen Funktion hinreichend zu dienen, und demnach funktionsentsprechend verbessert werden muss,(Vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., 2012, § 32, Rn. 59; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand September 2016, § 8, Rn. 297a, 310 ; jeweils m.w.N. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153, Beschluss vom 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119, juris; OVG Schleswig , Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 339/95 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.11.1995 - 9 L 1088/94 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.1987 - 6 A 44/85 - in KStZ 1988, S. 94 ff, 95; vgl. auch Urteile der Kammer vom 04.05.1992 - 11 K 54/91 -, amtl.
  • VG Saarlouis, 16.12.2016 - 3 K 569/14

    Ausbaubeitrag für eine Fußgängerzone

    Im Umbau einer Straße oder eines Platzes in einen verkehrsberuhigten Bereich oder eine Fußgängerzone liegt nach überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung eine Verbesserung, weil die Gemeinde die Funktion der betreffenden Anlage ändert und diese in ihrem noch bestehenden Zustand nicht geeignet ist, der neuen Funktion hinreichend zu dienen, und demnach funktionsentsprechend verbessert werden muss.(Vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., 2012, § 32, Rn. 59; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand September 2016, § 8, Rn. 297a, 310 ; jeweils m.w.N. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153, Beschluss vom 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119, juris; OVG Schleswig , Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 339/95 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.11.1995 - 9 L 1088/94 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.1987 - 6 A 44/85 - in KStZ 1988, S. 94 ff, 95; vgl. auch Urteile der Kammer vom 04.05.1992 - 11 K 54/91 -, amtl.
  • VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 2 K 10.480

    Straßenausbaubeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; Berechnung des umlagefähigen

    Damit lässt eine möglicherweise existierende höhere Lärmbelastung den beitragsrechtlichen Vorteil nicht entfallen (NdsOVG vom 29.11.1995 Az. 9 L 1088/94 RdNr. 5; vom 7.9.1999 KStZ 2000, 74; VG Greifswald vom 2.7.2002 Az. 3 A 2758/01 RdNr. 34).
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